Finanzierung

Frühfördermaßnahmen und Eingliederungshilfen für Schulkinder sind in den Sozialgesetzbüchern VIII und XII geregelt. Wenn durch einen Arzt der Förderbedarf festgestellt wurde, kann ein Antrag bei der Stadt oder dem Landkreis, in dem das Kind lebt, gestellt werden. Der Antrag wird durch die Behörde geprüft. Bei Bewilligung ist die Maßnahme kostenfrei.

 
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